Sicherheit

 

 

Bei fast allen Events steht ein Erlebnis im Vordergrund, das die Sinne erfreuen soll. Spannend, lustig, aufregend, reizvoll, unterhaltsam kann und soll der Anlass vielleicht werden - aber nicht gefährlich und schädlich.

 

Die Sicherheit ist für uns ein zentrales Element unserer Arbeit. Mit einer sorgfältigen Planung und Durchführung halten wir das Risiko so klein wie möglich.

 

Nebst den Gefahren, deren Auswirkungen unmittelbar ersichtlich sind (z.B. Kabel als Stolperfallen, ungesicherte Geräte auf Traversen, etc.), gibt es auch die subtilere Gefahr von Hörschäden, die durch zu intensive Einwirkung von hohen Schallpegeln auf das Gehör besteht.

 

Wir möchten, dass Sie auch langfristig die Freude an der Musik geniessen können, deshalb haben wir hier ein Paar Infos zum Thema.

 

Folgender Text stammt von der Internetseite des Bundesamtes für Gesundheit Schweiz:

 

------------------------------------------------------Beginn Zitat:



Schall- und Laserverordnung (SLV)

 

Die Schall- und Laserverordnung regelt zum Schutz des Publikums die Grenzwerte für Schallpegel bei Veranstaltungen.

Es gilt ein allgemeiner Grenzwert von 93 dB(A) im Stundenmittel, jedoch dürfen Veranstaltungen auch mit einem höheren Schallpegel durchgeführt werden, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Der Veranstalter kann unter Einhaltung von Auflagen zwischen den beiden erhöhten Grenzwerten 96 dB(A) und 100 dB(A) wählen. Solche Veranstaltungen unterliegen neu der Meldepflicht und sind der entsprechenden kantonalen oder kommunalen Stelle zu melden. Veranstaltungen, die sich ausschliesslich an Jugendliche richten (Schülerdiskos etc.) dürfen nicht lauter als 93 dB(A)sein. 

Anforderungen an Veranstaltungen über 93 dB(A)

Die Anforderungen für Veranstaltungen über 93 db(A) sind in der Verordnung abschliessend festgehalten und sind je nach Schallpegel bzw. Dauer der Veranstaltung entsprechend abgestuft. Es werden drei Kategorien von Veranstaltungen unterschieden:

Kategorie I: Veranstaltungen mit einem Schallpegel bis 96 dB(A)
Neben dem Einhalten des Grenzwertes und der Meldung der Veranstaltung an die Vollzugsbehörde muss der Veranstalter noch folgende Anforderungen erfüllen: 

  • Überwachen des Grenzwertes mit einem LEq-Messgerät.
  • Information des Publikums über ein mögliches Risiko hoher Schallpegel und über den maximal zu erwartenden Schallpegel.
  • Gratisabgabe von Gehörschutz

Kategorie II: Veranstaltungen mit einem Schallpegel von 96 dB(A) bis 100 dB(A) und einer Dauer bis zu drei Stunden
Darunter fallen z.B. Konzerte mit einer oder zwei Bands. Die Anforderungen sind dieselben wie für Kategorie I.

 

Kategorie III: Veranstaltungen mit einem Schallpegel 96 dB(A) bis 100 dB(A) und einer Dauer über drei Stunden
Zusätzlich zu den Anforderungen unter Kategorie I muss der Veranstalter dafür sorgen, dass dem Publikum eine Ausgleichszone mit einem Schallpegel von höchstens 85 dB(A) zur Verfügung gestellt wird und dass der Schallpegel während der ganzen Dauer elektronisch aufgezeichnet wird.

 

Fachkontakt: sounds@bag.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 01.03.2007

 

-----------------------------------------------------------Zitat Ende

Die meisten Veranstaltungen müssen gemeldet werden. Folgender Link führt Sie zu den kantonalen Meldestellen.

 

 

 

Für den Kanton Luzern gilt folgender Kontakt:

 


Fachstelle und Meldestelle
Peter Bucher
Dienststelle Umwelt und Energie (uwe), Abteilung Luft, Lärm, Energie
Libellenrain 15
6002 Luzern
Tel: 041 228 64 57
Fax: 041 228 64 22
E-Mail: peter.bucher@lu.ch  

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

 

 

Email: info [at] tonundlicht.ch

 

Standort Lager:

Visual Audio

Luzernstrasse 19b

6208 Oberkirch

 

Postadresse Büro:

Visual Audio

M. Sigrist

Grünauweg 6

6208 Oberkirch

 

Kontaktformular:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.